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OLG Karlsruhe, 28.11.1989 - U 8/89 BSch |
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- BGH, 17.11.1980 - II ZR 248/79
Verantwortlichkeit eines Frachtführers für den leckagebedingten Verlust von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.1989 - U 8/89
Die noch offengelassene Frage, auf welchen Zeitraum die Verjährungsfrist in allgemeinen Geschäftbedingungen wirksam abgekürzt werden könne, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17.11.1980 (VersR 1981, 229) dahingehend entschieden, daß die formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung der Güter auf sechs Monate wirksam sei.Andererseits ist vom Bundesgerichtshof jedoch anerkannt worden, daß für alle Ansprüche der Ladungsinteressenten wegen Verlust oder Beschädigung der Güter formularmäßig eine sechsmonatige Verjährungsfrist vereinbart werden kann (BGH, VersR 1981, 229 f.).
Anders als in der Seeschiffahrt sind Frachtreisen in der Binnenschiffahrt regelmäßig zeitlich und räumlich überschaubar (BGH, VersR 1981, 229(231)) und dauern meist nur wenige Tage.
Eine Erörterung der insoweit in Betracht kommenden Anspruchsgrundlage ist entbehrlich, denn dieser kann sich gegenüber der Fa. K. auf die zwischen ihr als Absenderin und der Beklagten 1 als Hauptfrachtführerin vereinbarten Klausel 26 der KB berufen (BGH, Urteil v. 28.4.1977, ZfB 1977, 325), zumal von einer derartigen Verjährungsabrede auch deliktische Ansprüche umfaßt werden (BGH, Urteil v. 17.11.1980, VersR 1981, 229 (230)).